Mein Leistungsspektrum
Gutachtenerstellung, technische Bewertung oder ELT- Prüfung?
- Gutachtenerstellung
- Elektroschadenbewertung
- Bewertung des Zustandes Ihrer elektrotechnischen Anlage
- Beratung bei Optimierungsfragen zu Ihrer elektrotechnischen Anlage
- Beratung bei dem Verdacht zu bestehenden Elektroinstallationsmängeln
- Allgemeine Fragen zu Ihrer elektrotechnischen Anlagen
Elektrotechnische Prüfungen
- Prüfungen gem. DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Erstprüfungen elektrischer Anlagen gem. DIN VDE 0100-600
- Wiederholungsprüfungen gem. DIN VDE 0105
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte gem.. DIN VDE 0701-0702
- Thermografische Prüfung elektrischer Anlagen
Unter folgendem Link könen Sie sich einige Musterprotokolle ansehen.
Beweissicherung
- Vorsorgliche Beweissicherung
- Bestandsaufnahme
- Foto-/Videodokumentation
- Geprüfter Sachverständiger für Elektrotechnische Anlagen und Geräte / Mitglied des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes (DGuSV e.V.)Mitgliedsnummer: EU# DE/10097 - Prüfziffer VI-DE89842
- Verifiziertes Mitglied im Verband der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft (DESAG)
Mitglieds-Nr. HT/181002
- Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen-und Gutachterwesen e.V. (BSG e.V.)
Reg.Nr. DE-HT-31101802
- TÜV- geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1
Begutachtung
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Gutachter liegt in der Elektroschadenbewertung.
In der Elektrotechnik haben Fehler oft schwerwiegende und teure Folgen. Die Fähigkeit, Schäden bzw. Schwachstellen, welche im Laufe der Jahre zu Schäden führen können, in einer Elektroanlage zu erkennen sowie ihre Ursachen und Folgen zu beurteilen, zeichnet kompetente Sachverständige aus. Es wird heute immer wichtiger Überspannungsschäden zu beurteilen bzw. den Unterschied zu erkennen, ob es sich um einen Überspannungsschaden oder einen Schmor- bzw. Allmählichkeitsschaden handelt. Sowohl mein bisheriger beruflicher Werdegang als auch meine regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen kann ich als solide Grundlage für meine Tätigkeit als Sachverständiger / Gutachter nutzen.
Ich begutachte die Ursachen und Folgen von Schäden wie
Ich begutachte die Ursachen und Folgen von Schäden wie
- Blitz- und Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen
- Blitz- und Überspannungsschäden an elektrischen Geräten
- Elektroinstallationen in der Haustechnik
- Elektroinstallationen in der Industrie
Ich erstelle
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Schiedsgutachten
Sachverständiger / Verband
Der Sachverständige ist eine unabhängige vertrauenswürdige Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Der Sachverständige hat seine Aufgaben stets
- unabhängig
- weisungsfrei
- unparteiisch
- gewissenhaft
zu erstatten.
Unparteiisches Verhalten des Sachverständigen erfordert, dass er bei der Auftragsdurchführung neutral verfährt und bei der Behandlung der Sachfragen den Grundsatz der Objektivität beachtet. So darf sich der Sachverständige weder mit den Interessen eines Beteiligten identifizieren, noch einen Beteiligten bevorzugt behandeln.
Er erstellt:
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Schiedsgutachten
BSG e.V.
Der Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. ist amtlich registriert und führt ein Verzeichnis aller Verbandsmitglieder. Der Verband vertritt die berufsständischen Interessen von Sachverständigen und Gutachtern.
Die Aufnahme und Mitgliedschaft im Verband erfolgt ausschließlich nach der Verbandssachverständigenordnung. Hierzu werden Sachverständige und Gutachter im gesamten Bundesgebiet auf Ihre Qualifikation und Berufserfahrung hin geprüft und anschließend als Sachverständige in die Sachverständigenrolle eingetragen.
Jeder Sachverständige im Verband wird vor seiner Mitgliedschaft zur Einhaltung der Verbands-Sachverständigenordnung sowie zu Anforderungen an seine persönliche Eignung hin verpflichtet. Die Prüfung der Qualifikation und die anschließende Verpflichtung der Verbands - Sachverständigen garantieren die hohe Leistungsqualität der BSG - Sachverständigen.
DESAG
Die DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) ist ein zuverlässiger und starker Partner für Sachverständige und deren Auftraggeber. Sie prüft und zertifiziert Sachverständige und stellt ein Höchstmaß an Qualifikation sicher. Durch die langjährige Expertise im Sachverständigenwesen und zahlreichen Mitglieder, steht die DESAG als kompetenter Partner bei.
Wissenswertes zu Anlagenprüfungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel bergen ein gewisses Gefahrenpotential in sich und müssen daher geprüft werden. Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Richtlinie 2009/104/EG (und andere Richtlinien aus dem Bereich Arbeitsschutz) in deutsches Recht umgesetzt. Hieraus folgend ist sie sozusagen die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Prüfung gem. DGUV Vorschrift 3
Die Prüfung nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 ist eine Durchführungsanweisung der Berufsgenossenschaft für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Aus ihr geht hervor, dass jeder Unternehmer und Anlagenbetreiber dafür Sorge zu tragen und eine Nachweispflicht hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung
- in bestimmten Zeitabständen
DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung elektrischer Anlagen)
DIN VDE 0701-0702 (Prüfung elektrischer Geräte)
DIN VDE 0105-100 (Prüfung von elektrischen Anlagen)
DIN VDE 0113 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen)
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist sozusagen der gesetzlich vorgeschriebene E-CHECK für Gewerbe und Industrieanlagen.
E-CHECK
Der E-CHECK sorgt für geprüfte Sicherheit für Gewerbebetriebe wie Privathaushalte. Durch den E-CHECK sollen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen, Tiere und Sachen in sich bergen, erkannt werden.
Auf Grundlage der Richtlinie für den E-CHECK ist der Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel bezüglich
- ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit
- ihres ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustandes
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Schutz gegen elektrisch gezündeten Brand
- Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung
- Energieeinsparung
zu prüfen.