SV-HT
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu elektrotechnischen Anlagen und Geräten
Wissenswertes zu elektrischen Prüfungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel bergen ein gewisses Gefahrenpotential in sich und müssen daher geprüft werden. Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Richtlinie 2009/104/EG (und andere Richtlinien aus dem Bereich Arbeitsschutz) in deutsches Recht umgesetzt. Hieraus folgend ist sie sozusagen die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Prüfung gem. DGUV Vorschrift 3
Die Prüfung nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 ist eine Durchführungsanweisung der Berufsgenossenschaft für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Aus ihr geht hervor, dass jeder Unternehmer und Anlagenbetreiber dafür Sorge zu tragen und eine Nachweispflicht hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung
- in bestimmten Zeitabständen
Unterstützend zur Durchführung der o.g. Prüfung werden anerkannte Regeln der Technik herangezogen, z.B. DIN VDE-Normen:
DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung elektrischer Anlagen)
EN 50678 (VDE 0701) (Prüfung nach der Reparatur von Elektrogeräten)
EN 50699 (VDE 0702) (Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte)
DIN VDE 0105-100 (Prüfung von elektrischen Anlagen)
DIN VDE 0113 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen)
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist sozusagen der gesetzlich vorgeschriebene E-CHECK für Gewerbe und Industrieanlagen
Ein Gerät ist sicher, wenn keine Gefahren bestehen. Dazu ist es erforderlich, dass die Schutzmaßnahmen im vollen Umfang wirksam sind. Durch Gerätenormen sind oft noch andere ergänzende Festlegungen zu berücksichtigen. Für jeden Prüfer ist es wichtig, diese Ausdehnung der Prüfaufgabe genau zu beachten.
DIN VDE 0701
definiert Anforderungen an die Prüfung elektrischer Geräte nach der Reparatur.
definiert Anforderungen an die Prüfung elektrischer Geräte nach der Reparatur.
DIN VDE 0702
definiert Anforderungen von Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte.
definiert Anforderungen von Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte.
Ziel der geforderten Prüfung
- keine Mängel an den für die Sicherheit wichtigen Teilen des Gerätes
- keine Gefahr bei bestimmungsgemäßer Verwendung für Benutzer oder Sachwerte
Ein Gerät ist sicher, wenn keine Gefahren bestehen. Dazu ist es erforderlich, dass die Schutzmaßnahmen im vollen Umfang wirksam sind. Durch Gerätenormen sind oft noch andere ergänzende Festlegungen zu berücksichtigen. Für jeden Prüfer ist es wichtig, diese Ausdehnung der Prüfaufgabe genau zu beachten.
E-CHECK
Der E-CHECK sorgt für geprüfte Sicherheit für Gewerbebetriebe wie Privathaushalte. Durch den E-CHECK sollen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen, Tiere und Sachen in sich bergen, erkannt werden.
Auf Grundlage der Richtlinie für den E-CHECK ist der Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel bezüglich
- ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit
- ihres ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustandes
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Schutz gegen elektrisch gezündeten Brand
- Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung
- Energieeinsparung
zu prüfen.
Sachverständiger / Verband
- unabhängig
- weisungsfrei
- unparteiisch
- gewissenhaft
zu erstatten.
Unparteiisches Verhalten des Sachverständigen erfordert, dass er bei der Auftragsdurchführung neutral verfährt und bei der Behandlung der Sachfragen den Grundsatz der Objektivität beachtet. So darf sich der Sachverständige weder mit den Interessen eines Beteiligten identifizieren, noch einen Beteiligten bevorzugt behandeln.
Er erstellt:
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Schiedsgutachten
BSG e.V.
Der Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. ist amtlich registriert und führt ein Verzeichnis aller Verbandsmitglieder. Der Verband vertritt die berufsständischen Interessen von Sachverständigen und Gutachtern.
Die Aufnahme und Mitgliedschaft im Verband erfolgt ausschließlich nach der Verbandssachverständigenordnung. Hierzu werden Sachverständige und Gutachter im gesamten Bundesgebiet auf Ihre Qualifikation und Berufserfahrung hin geprüft und anschließend als Sachverständige in die Sachverständigenrolle eingetragen.
Jeder Sachverständige im Verband wird vor seiner Mitgliedschaft zur Einhaltung der Verbands-Sachverständigenordnung sowie zu Anforderungen an seine persönliche Eignung hin verpflichtet. Die Prüfung der Qualifikation und die anschließende Verpflichtung der Verbands - Sachverständigen garantieren die hohe Leistungsqualität der BSG - Sachverständigen.
DESAG
Die DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) ist ein zuverlässiger und starker Partner für Sachverständige und deren Auftraggeber. Sie prüft und zertifiziert Sachverständige und stellt ein Höchstmaß an Qualifikation sicher. Durch die langjährige Expertise im Sachverständigenwesen und zahlreichen Mitglieder, steht die DESAG als kompetenter Partner bei.